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Bank- und Finanzrecht

Die vertiefte Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften in diesem Bereich erlaubt den Mitarbeitern der Kanzlei die Betreuung von Kreditinstituten, Vermittlungsgesellschaften, Investmentgesellschaften und anderen Finanzdienstleistern, mit besonderem Bezug zu den entsprechenden Gründungs- und Zulassungsverfahren, unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Beibringung der einmaligen und laufenden Nachweise zur Ausübung der Tätigkeit. Darüber hinaus berät Monaco e Associati hinsichtlich der Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bank- und Finanzunternehmen, auch in Bezug auf die Gründung von Niederlassungen und Zweigstellen, sowie hinsichtlich der Zusammenstellung der Unterlagen für die Banca d’Italia und das Börsenaufsichtsorgan Consob sowie der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen der Bank- und Finanzdienstleistung.
Die Kanzlei betreut die eigenen Mandanten in allen Fragen der Gründung und der Geschäftstätigkeit von Gesellschaften des kollektiven Investments in bewegliche Güter, auch im Hinblick auf die Placierung und die Kommerzialisierung von Aktien und Anteilen von Gesellschaften mit variablen Fonds (SICAV) und gemeinschaftlichen Investmentfonds, sowohl italienischen als auch ausländischen, einschließlich der Erstellung der entsprechenden Prospekte sowie der Präsentation der notwendigen Dokumentation gegenüber der Banca d’Italia und der Consob.
Die Beratung der Kanzlei im Feld des Bank- und Finanzrechts umfasst schließlich auch Bezüge des Gesellschaftsrechts und Reglementierungen für Unternehmen der Branche, sowie Geschäfte mit Wertpapieren, zum Beispiel hinsichtlich der Placierungen von Aktien, Anleihen und sonstiger Instrumente des Kapitalmarktes.












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