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Kartell- und Wettbewerbsrecht

Kartellrecht Die Beratungstätigkeit von Monaco e Associati im Kartellrecht umfasst alle zivil- und öffentlichrechtlichen Aspekte des Wettbewerbsrechts mit Schwerpunkten in den Bereichen Fusion und Erwerb von Beteiligungen und Betriebszweigen, Joint Ventures, Vertriebsverträgen, Franchising- und Lizenzverträgen, Handelsvereinbarungen und der Regelungen zu indirekten Kontrollverhältnissen sowie, im allgemeinen, den wettbewerbsrechtlichen Aspekten von Transaktionen und von Unternehmenskonzentrationen und die Beratung hinsichtlich Monopolabsprachen und –verletzungen, sei es nach italienischem oder nach Gemeinschaftsrecht. Die Kanzlei vertritt in diesen Materien seine Mandanten vor der italienischen Kartellbehörde sowie vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.
Unlauterer Wettbewerb Monaco e Associati nimmt sich aller Aspekte des Unlauteren Wettbewerbs an, darunter die Beratung zur irreführenden Werbung und die Vertretung des Mandanten bei vorbeugenden Rechtsbehelfen, bei Schadensersatzforderungen und bei Unterlassungsklagen, sowohl im Rahmen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch vor der italienischen Kartellbehörde und der Organisation zur Selbstdisziplin der Werbung und des Wettbewerbs, unter Verfolgung der jeweils im Einzelfall geeigneten Strategie.










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