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Deutsch-Italienischer Rechtsverkehr

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Monaco e Associati ist der Bereich des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs. Den engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Italien und Deutschland (Deutschland ist wichtigster Handelspartner Italiens) und den daraus entstehenden besonderen Anforderungen an eine spezifische Beratung gerade auch deutscher Unternehmen in Italien trägt Monaco e Associati in zweierlei Hinsicht Rechnung: Zum einen durch die Zusammenarbeit mit führenden deutschen Kanzleien, zum anderen durch die Präsenz eines deutschen Rechtsanwalts vor Ort in Italien.

Die Unterstützung der deutschen Mandanten geht daher weit über die bloße Analyse der Fragestellungen des italienischen Rechts hinaus. Monaco e Associati versteht es vielmehr auch, alle relevanten Aspekte der deutschen Rechtsordnung in die Beratung mit einzubeziehen.­

Im Bereich des Gesellschaftsrechts zum Beispiel berät die Kanzlei bei der Gründung einer Niederlassung, Filiale oder Repräsentanz in Italien oder hinsichtlich der Erfüllung der rechtlichen Aufgaben einer italienischen Tochtergesellschaft, auch unter Beachtung der konzernrechtlichen und sonstigen Vorschriften der deutschen Muttergesellschaft.
              
Bei Unternehmenskäufen oder -fusionen verhandelt Monaco e Associati für seine Mandanten mit den italienischen und internationalen Partnern auch in deutscher Sprache und bewertet im Rahmen einer due diligence auch die deutsch-rechtlichen Gesichtspunkte.

Bei der Beratung von deutschen Unternehmen im italienischen Arbeitsrecht beachtet die Kanzlei auch arbeitsrechtliche Zusammenhänge mit dem deutschen Recht, zum Beispiel im Bereich von grenzüberschreitenden Rationalisierungen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Fusionen und Unternehmensumstrukturierungen.

Im Wettbewerbsrecht ist die Kanzlei in der Lage, den Mandanten auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen mit Bezug zum deutschen Recht zu beraten, zum Beispiel hinsichtlich eines zukünftigen Marktauftritts eines deutschen Unternehmens in Italien.

Im Handels- und Vertragsrecht berät Monaco e Associati auch hinsichtlich der Besonderheiten länderübergreifender Verträge. Die Kanzlei erstellt und überprüft unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kauf- und Lieferverträge jeglicher Art, Franchising- und Lizenzverträge sowie Handelsvertreterverträge und Verträge der Unternehmenspacht sowohl nach italienischem als auch, wenn rechtlich angezeigt, nach deutschem Recht.

Im Bereich der Steuerplanung ist die Kanzlei in der Lage, neben den Elementen des italienischen Steuerrechts auch die Bezüge zur deutschen und internationalen Besteuerung bi- und multinationaler Unternehmen zu überprüfen und in die Planung mit einzubeziehen.

Sofern im Streitfalle eine gütliche Einigung im Interesse des Mandanten nicht sinnvoll ist, vertritt Monaco e Associati seine Mandanten vor allen italienischen Zivil-, Verwaltungs- und Finanzgerichten in allen Instanzen.



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