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Steuerrecht

Unternehmenssteuerrecht Monaco e Associati berät mit besonderer Erfahrung im Bereich des Steuerrechts bei allen Aspekten der Einkommensbesteuerung von Unternehmen.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung, im Besonderen in der Auswertung von Doppelbesteuerungsabkommen und deren Verhältnis zu den nationalen Regelungen (ständige Geschäftseinrichtung, cost sharing agreements, transfer pricing, Umgehung der Doppelbesteuerung usw.).

Die Anwälte der Kanzlei beraten hinsichtlich der steuerlichen Aspekte von Handelsverträgen, bezüglich gesellschaftsrechtlicher Neustrukturierungen von Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene (Fusionen, Spaltungen, Unternehmenskäufe und -übertragungen) sowie im Bank- und Finanzsektor (Investmentfonds) und im Zusammenhang mit gemeinnützigen Institutionen.
Personensteuern Monaco e Associati ist auch tätig in Fragen der Besteuerung des Einkommens insbesondere aus Kapital- und Immobilienerträgen von natürlichen Personen mit unbeschränkter oder beschränkter Steuerpflicht in Italien.

Darüber hinaus hat die Kanzlei eine besondere Erfahrung in der Einkommensbesteuerung von Sportlern, Künstlern sowie von Arbeitnehmern. Im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung beraten die Anwälte von Monaco e Associati regelmäßig bei Fragen der Besteuerung entsandter Führungskräfte und expatriates.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern, Zölle In Bezug auf die indirekten Steuern berät Monaco e Associati hinsichtlich der Fragen der Umsatzbesteuerung und anderer indirekter Steuern, insbesondere bei Geschäften des eCommerce, bei der Ausfuhr, dem innergemeinschaftlichen Verkehr, dem Warenverkehr mit Drittstaaten sowie in der Abwägung eines going-concern-Erwerbs von Gesellschaften gegenüber dem Erwerb der Gesellschaftsanteile. Des weiteren haben die Mitarbeiter der Kanzlei eine besondere Kompetenz im Bereich der Zölle und, im allgemeinen, aller Steuern und Abgaben im Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden, so zum Beispiel bei Fragestellungen der Herkunft und des Wertes von Zollgütern sowie der Sonderverzollung.
Steuerprozessführung Monaco e Associati vertritt und unterstützt seine Mandanten in jedem Abschnitt ihrer Beziehungen zu den italienischen Steuerbehörden (sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene)

- in den vorgerichtlichen und vorprozessualen Phasen (Widersprüche gegen Steuerbescheide, Anhörungen, unvernehmliche Steuerfestsetzung, Verwaltungsverfahren, Betreuung bei Steuerprüfungen); sowie

- im Streitverfahren (Vertretung und Verteidigung gegenüber der Finanzgerichtsbarkeit).
Hinsichtlich der Vertretung unserer Klienten vor dem Italienischen Verfassungsgerichtshof arbeitet Monaco e Associati mit der Kanzlei Prof. Avv. Francesco Tesauro zusammen. Prof. Tesauro ist ordentlicher Professor für Steuerrecht an der Universität Mailand-Bicocca.






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